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Ihre Rechte als Taxikunde

Schnell, aber vor allem sicher – so sollen Sie Köln mit dem Taxi erfahren. Dabei dürfen Sie ein Fahrzeug erwarten, das von innen und außen einen gepflegten Eindruck macht. Und das gepflegte Äußere gilt auch für den Fahrer. Darüber hinaus ist es immer gut zu wissen, welche Rechte Sie als Kunde im Taxi haben.

Taxen haben die Pflicht, Sie zu befördern

Egal, ob Sie am Halteplatz in ein Taxi steigen oder einen freien Wagen auf der Straße heran winken, innerhalb des Kölner Stadtgebiets und im gesamten Pflichtfahrgebiet* muss der Fahrer Sie mitnehmen. Das gilt auch für ganz kurze Strecken. Es sei denn, von Ihnen geht eine Gefahr für den Fahrer oder andere Mitreisende aus.

Taxen befördern Sie zum festen Tarif

Solange die Fahrt innerhalb des Kölner Stadtgebiets oder im Pflichtfahrgebiet bleibt, dürfen Sie sich darauf verlassen, dass Sie zum jeweils gültigen Tarif befördert werden. Er ist gut sichtbar im Taxi angebracht. Bevor der Fahrer losfährt, stellt er außerdem den Taxameter an. Nur außerhalb des Pflichtfahrgebiets können Sie mit dem Fahrer den Preis individuell vereinbaren.

Sie bestimmen die Fahrtroute

Wenn Sie in das Taxi steigen, wird der Fahrer Sie fragen, wohin Sie möchten. Er fährt das Ziel dann auf dem kürzesten Weg an. Es sei denn, Sie äußern besondere Wünsche hinsichtlich der Fahrtroute, zum Beispiel weil Sie unterwegs noch jemanden mitnehmen möchten.

Am Halteplatz haben Sie die freie Wahl

Häufig stehen auf den Halteplätzen mehrere Taxen in einer Reihe. Sie können als Kunde dann frei auswählen, in welchen Wagen Sie steigen möchten. Sie sind keinesfalls verpflichtet, den ersten Wagen in der Reihe zu nehmen.

Ihre Wünsche zählen im Taxi

Sie entscheiden, auf welchem Platz Sie im Taxi sitzen, ob die Fenster geöffnet oder geschlossen sein sollen und die Klimaanlage angeschaltet wird. Sie bestimmen auch, ob im Wagen Musik läuft und in welcher Lautstärke. Übrigens sind Taxis generell rauchfrei.

*Das Pflichtfahrgebiet der Kölner Taxen

Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich oder Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.